Mobilitätskonzept im Bauvorhaben
Für die Steuerung der weiteren Verkehrsentwicklung in der Stadt Aarau stellt die Parkierung ein Schlüsselelement dar. Deshalb ist die zurückhaltende Parkfeldbemessung im Zuge der weiteren Nutzungsentwicklung eine Grundvoraussetzung für die stadtverträgliche Lenkung der Verkehrsentwicklung. Entsprechend kann gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau bei Bauvorhaben das nutzungsspezifische Angebot an Pflichtparkfeldern für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte unterschritten werden. Bewilligungsvoraussetzung für solche sogenannt «autoarmen» Wohn- oder Gewerbenutzungen ist ein Mobilitätskonzept. Der vorliegende Leitfaden stellt die in der BNO genannten Ausführungsbestimmungen für Mobilitätskonzepte bei Bauvorhaben mit reduziertem Pflichtparkfelderangebot vor.
Leitfaden autoarme Nutzung [pdf, 1.5 MB]
Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkplätzen sind gemäss Bau- und Nutzungsordnung § 67 immer mobilitätskonzeptpflichtig. Der vorliegende Leitfaden stellt die in der BNO genannten Ausführungsbestimmungen für Mobilitätskonzepte bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkplätzen vor.
Leitfaden mehr als 50PP [pdf, 1.7 MB]
Falls bei einem Bauvorhaben mehr als 50 Parkfelder erstellt werden und auch das Pflichtparkfelderangebot unterschritten wird, ist aufgrund der ausschliesslich mit Unterschreitungen des Pflichtangebots verbundenen Rückfallebene der vorliegende Leitfaden massgebend. Der Leitfaden zu Mobilitätskonzepten für Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkfeldern kann in einem solchen Fall ergänzend für die Festlegung von Zielen und Massnahmen bezüglich Parkfeldern für Besucherinnen und Besucher bzw. den von dieser Nutzergruppe erzeugten Verkehr beigezogen werden.