Baugesuche (Woche 28)
Baugesuch Woche 28 (Öffentliche Auflage vom Freitag, 12. Juli 2024 - bis Montag, 12. August 2024
Baugesuche Woche 28 (Öffentliche Auflage vom Freitag 12. Juli 2024, bis Montag 12. August 2024)
Bauherrschaft: Stiftung ECAP, Zürich
Bauobjekt: Mieterausbau ECAP Erwachsenenbildung
Bauplatz: Parz.: 3945, Bahnhofstrasse 18
Kant. Bewilligungen: AGV, AWA, BVUAFB, Procap / BG 2023.268
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Bauherrschaft: Vogt Dominik und Schneeberger Claire, Zürich
Bauobjekt: Um- und Anbau Einfamilienhaus
Bauplatz: Parz.: 3036, Saxerstrasse 19 / BG 2024.116
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Bauherrschaft: Niklaus Tobias und Julia, Aarau Rohr
Bauobjekt :Einbau Klimaanlagen
Bauplatz: Parz.: 5527, Birkenweg 6 / BG 2024.131
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Bauherrschaft: Kocher Hans Rudolf, Aarau
Bauobjekt: Photovoltaik-Anlage
Bauplatz: Parz.: 2694, Rössligutstrasse 12 / BG 2024.145
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Bauherrschaft: Grafe Sandra und Bernhard, Aarau
Bauobjekt: Photovoltaik-Anlage
Bauplatz: Parz.: 3056, Tannerstrasse 64a / BG 2024.146
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Bauherrschaft: Artemis Immobilien AG, Aarburg
Bauobjekt: Abbruch Bestand / Neubau Arealüberbauung mit Wohn- und Betriebsnutzung
Bauplatz: Parz.: 737, 738, Rohrerstrasse 109 - 113
Kant. Bewilligungen: AGV, AMB, BVUAFB, Procap / BG 2024.153
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Bauherrschaft: Stadt Aarau, Stadtbauamt, Aarau
Bauobjekt: Projektänderung Modulbau Tagesschule Aarau
Bauplatz: Parz.: 3292, Bündtenweg 4 / BG 2024.154
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Öffentliche Auflage vom Freitag, 12. Juli 2024 bis Montag, 12. August 2024, auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beilagen, sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Innerhalb der Auflagefrist können beim Stadtrat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bauherrschaft: Kantonsspital Aarau AG, Aarau
Bauobjekt: Wasserbehandlungsanlage "Pharmafilter"
Bauplatz: Südallee, Parz. 612
Bemerkungen: Umweltverträglichkeitsbericht und Stellungnahme der kantonalen Um-weltfachstelle zum Umweltverträglichkeitsbericht
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Öffentliche Auflage vom Freitag, 12. Juli 2024 bis Montag, 12. August 2024, auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) mit elektronischer Einsichtnahme in die Pläne und Beila-gen, sowie während den Büroöffnungszeiten, im Stadtbüro, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau.
Innerhalb der Auflagefrist können beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Beschwerden müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Beschwerden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen und innert Nachfrist nicht verbessert werden, ist nicht einzutreten. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden (§ 60 BauV). Legitimiert ist nur, wer schutzwürdiges eige-nes Interesse geltend machen kann.
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