Corona-Virus: Friedhofsverwaltung bleibt geöffnet
Die Stadt Aarau ist bestrebt, ihre Funktionen für die Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Auch die Friedhofsverwaltung bleibt offen. Der Kremationsbetrieb wird aufrechterhalten. Privatpersonen können weiterhin Urnen abholen. Die Stadt Aarau weist gleichzeitig auf die Möglichkeit hin, die Urne durch ein Bestattungsinstitut abholen zu lassen. Aufbahrungen sind nicht mehr möglich. Abdankungen sind gestattet, wenn sie im engen Familienkreis mit maximal 15 Personen stattfinden. Bestattungen auf dem öffentlich zugänglichen Friedhof mit mehr als 5 Personen sind verboten. Der Angehörigenraum darf nur als Besammlungsort für Teilnehmende an einer Beisetzung genutzt werden. Die Stadt Aarau weist auf das Einhalten eines angemessenen Abstands zu anderen Personen hin, appelliert an die Solidarität der Bevölkerung und dankt für das Verständnis.
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Informationsblatt Regelung für Bestattungen im Kanton Aargau