Corona-Virus: Stadtrat schlägt Erlass der Gebühren für die Aussenflächen vor
Der Stadtrat eröffnet die Vernehmlassung zur befristeten Anpassung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Corona-Lage. Er schlägt vor, im Sinne einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung, den Aarauer Boulevardrestaurants und Ladenlokalen die Gebühren für die Nutzung von Aussenflächen zu erlassen.
Der geplante Gebührenerlass reduziert die Kosten der vom Lockdown betroffenen Aarauer
Unternehmen. Demgegenüber haben die bereits laufenden städtischen Massnahmen die
Sicherstellung der Liquidität zum Ziel (Gewährung von zinslosen Darlehen mit
Rangrücktritt von maximal 15'000.- für KMU sowie einstweilige Stundung von Miet- und
Pachtzinsen für städtische Liegenschaften).
Die Änderung soll für den Zeitraum vom 1. März bis am 31. Oktober 2020 gelten. Es ist
vorgesehen, die Anpassung dem Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 8. Juni 2020 zur
Beschlussfassung zu unterbreiten.
Interessierte sind eingeladen, bis am 5. Mai 2020, an der Onlineumfrage teilzunehmen:
https://de.surveymonkey.com/r/covid-aarau