Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet statt
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2020 findet wie geplant statt. Es besteht ein Schutzkonzept mit Maskenpflicht.
Die Covid-19-Verordnung des Bundes lässt die Durchführung von Gemeindeversammlungen ausdrücklich zu. Das Schutzkonzept für die Ortsbürgergemeindeversammlung sieht folgende Massnahmen vor: Im Kultur- und Kongresshaus besteht Maskenpflicht (auch während der Versammlung). Die Garderobe steht nicht zur Verfügung. Im Saal werden vier Sektoren mit maximal 100 Personen gebildet. Der Abstand von 1,5 Metern muss durch das Freilassen von Sitzplätzen eingehalten werden. Die Saal-Mikrofone werden nach jedem Gebrauch desinfiziert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen ihre Telefonnummer auf dem Stimmrechtsausweis notieren. Die Stadt bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dies bereits vor der Abgabe des Stimmrechtsausweises beim Eintritt ins Versammlungslokal zu erledigen.