Subventionierung des Moduls Mittagsbetreuung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 das Modul Mittagsbetreuung im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung angepasst. Mit der Beitragsverordnung, die zusammen mit dem neuen Kinderbetreuungsreglement per 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wird der Subventionsbeitrag an die Eltern auf der Basis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ermittelt.
Bis zum 31. Dezember 2019 wurden alle AarauerInnen abhängig ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so subventioniert, dass unter dem Strich kein Mittagstischmodul mit mehr als 15.00 Franken zu Lasten der Eltern ging. Per 1. Januar 2020 erhalten analog zur übrigen Kinderbetreuung ausschliesslich Eltern mit einem massgebenden Einkommen von maximal 100'000 Franken Subventionsbeiträge für die Mittagsbetreuung. Das «massgebende Einkommen» entspricht in etwa einem Bruttoeinkommen von rund 180'000 Franken (Basis: Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern). Darüberliegende Einkommen berechtigen zu keiner städtischen Subvention.
Rechnungsbeispiele zu Grundbeiträgen für Familien mit 2 Elternteilen und 2 Kindern:
Massgebendes Einkommen |
Grundbeitrag |
Unterstützungsbeitrag (Subvention der Stadt Aarau) |
30'000 Franken |
10.70 Franken |
19.30 Franken |
60'000 Franken |
17.80 Franken |
12.20 Franken |
90'000 Franken |
24.95 Franken |
5.05 Franken |
Die effektiven Mittagsbetreuungskosten werden von den jeweiligen Einrichtungen nach ihren eigenen Berechnungen festgesetzt und können von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Die Tarife in der Verordnung über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung vom 09. September 2019 dienen der Stadt als Grundlage zur Berechnung der Subventionen an die Eltern. Tagesstrukturen mit einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Aarau sind dabei an die darin festgelegte Tarifobergrenze gebunden. Tagesstrukturen ohne eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Aarau sind frei in der Tarifgestaltung.