Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd; Einreichung zur Genehmigung
Der Stadtrat reicht die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, mit Beschluss vom 20. Januar 2020, zur Genehmigung durch den Regierungsrat beim Kanton Aargau ein. Gegen die Teiländerung wurde innert Frist eine Beschwerde eingereicht.
Die Stimmberechtigten haben am 24. November 2019 der Teiländerung von §43 (Verkaufsnutzung) und Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung zugestimmt. Die anschliessend laufende Beschwerdefrist endete am 30. Dezember 2019. Dabei wurde fristgerecht eine Beschwerde eingereicht. Der Kanton Aargau nimmt die Beschwerdebehandlung und Genehmigungsvorbereitung vor.