Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Der Forstbetrieb Region Aarau weist auf das aktuelle Feuer- und Feuerwerksverbot des Kantons im ganzen Stadtgebiet hin. Diverse Feuerstellen sind mit entsprechenden Verbotsschildern markiert.
Der Kanton Aargau hat am Montag, 30. Juli 2018, die Gefahr auf die höchste Stufe 5 erhöht. Es gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien. Das Abbrennen von 1. August-Feuerwerk / das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Zündhölzern ist verboten. Die Brandgefahr ist auch im bewohnten Gebiet sehr hoch. Der Forstbetrieb Region Aarau weist an den Feuerstellen im Gönhard-Wald, im Roggenhausen, in Unterentfelden, in Biberstein, im Telliwald, am Hungerberg (Alpenzeiger) auf das Feuerverbot des Kantons hin. Er bittet die Bevölkerung um Einhaltung der Massnahmen.