Gesamtrevision Nutzungsplanung; Genehmigung durch Regierungsrat
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2019 und 11. März 2020 die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung mit Änderungen genehmigt. Damit sind die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne anwendbar.
Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und der Bauzonen- und Kulturlandpläne am 18. Dezember 2019. In einem weiteren Entscheid hat der Regierungsrat am 11. März 2020 auch die vom Einwohnerrat (nach der Rückweisung vom 27. August 2018) am 28. Oktober 2019 verabschiedeten ergänzenden Teile genehmigt. Die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne sind auf der Webseite der Stadt Aarau unter dem folgenden Link zu finden https://www.aarau.ch/leben/bauen/bauvorschriften.html/314
Von der Genehmigung ausgenommen sind die vom Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesenen Gewässerräume. Hier gelten die Übergangsbestimmungen gemäss
Bundesrecht. Es handelt sich um das
- Rombachbächli
- Roggenhuserbach
- Lättgrubenbach
- Goldernbäche inklusive Hexenbach
- Brunnbach
Beim Verwaltungsgericht sind zwei Beschwerden (ohne Antrag auf aufschiebende Wirkung) gegen die Genehmigung durch den Regierungsrat eingegangen. Sie betreffen § 17 Abs. 2 BNO sowie den Pflichtgestaltungsplan Nordpark.
Ferner wurden bei der Gesamtrevision die kommunalen Kulturschutzobjekte, umfassend § 36 BNO (Arten und Inventare) sowie § 37 BNO (Schutzvorschriften), ausgeklammert. Sie werden im Verlaufe dieses Jahres zusammen mit den vom Regierungsrat zurückgewiesenen Teilen bearbeitet.