KEBA / Fussball-Trainingsfelder im Brügglifeld:
Baugesuche für den unbefristeten Betrieb eingereicht
Auf der Basis der Vereinbarungen, die im vergangenen Sommer zur Übergangsbewilligung für den Betrieb der KEBA und der Fussballtrainingsfelder geführt hatten, haben die Stadt Aarau und die KEBA Region Aarau AG per 6. April 2018 die Gesuche für den unbefristeten Betrieb der Anlagen bei der Gemeinde Suhr eingereicht.
Ein umfassendes Lärmgutachten, das neben der KEBA und den Fussball-Trainingsfeldern im Brügglifeld auch das Stadion Brügglifeld mit einbezog, bildet die Basis für die Gesuche für den unbefristeten Betrieb der KEBA und der Fussballtrainingsfelder. Das Lärmgutachten hat gezeigt, dass weder die KEBA noch die Fussballtrainingsplätze im angestrebten Betrieb die anwendbaren Belastungs-Grenzwerte erreichen. Die Betreiber der KEBA und der Fussballtrainingsplätze beantragen deshalb im Grundsatz dieselben Betriebszeiten, wie sie vor der Erneuerung der Anlagen bestanden hatten. Die Stadt Aarau hat als Grundeigentümerin die Gesuche für den Betrieb der Fussballtrainingsfelder sowie für die Lüftungsanlagen der KEBA eingegeben, die KEBA Region Aarau AG hat das Gesuch für die Betriebszeiten der KEBA eingereicht.