Teilfahrverbotszone Quartier Gönhard/Goldern
Das Wohnquartier Gönhard/Goldern wird ab 1. Januar 2019 mit einer Teilfahrverbotszone signalisiert. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat eine Beschwerde gegen die Teilfahrverbotszone abgewiesen.
Gegen den Beschluss des Stadtrates, das Bleichematt-, Brügglifeld-, Gönhard- und Goldernquartier mit einer Teilfahrverbotszone vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wurde Beschwerde erhoben. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Beschwerde Ende Oktober abgewiesen und den Entscheid des Stadtrates geschützt. Die Teilfahrverbotszonekann demzufolge auf den 1. Januar 2019 signalisiert und in Betrieb genommen werden.
Die Stadt beabsichtigt, mit der Teilfahrverbotszone neben dem bereits bestehenden Lastwagenfahrverbot einen weiteren Teil des Verkehrs in den Quartieren Goldern/Gönhard auf die übergeordneten Strassen zu verlagern. Das BVU hat in seinem Entscheid festgehalten, dass der Stadtrat den Schutz der Wohnbevölkerung vor übermässigem Durchgangsverkehr zu Recht hoch gewichtet hat.