Gesamtrevision Nutzungsplanung: zurückgewiesene Teile
Die vom Einwohnerrat am 27. August 2018 zurückgewiesenen Teile der Bau- und Nutzungsordnung wurden vom Stadtrat zur öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Bevölkerung kann sich im Januar dazu äussern.
In der Sitzung vom 27. August 2018 beschloss der Einwohnerrat die Revision der Nutzungsplanung, mit Ausnahme einiger Paragraphen, von welchen er einzelne Absätze an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückwies. Der Stadtrat hat die vom Einwohnerrat vorgeschlagenen Änderungen in der Zwischenzeit geprüft und wie beantragt in die Bau- und Nutzungsordnung eingearbeitet. Da es sich bei einigen Paragraphen um wesentliche Änderungen handelt, bedarf es einer erneuten kantonalen Vorprüfung, sowie einer öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung liegt nun das Dossier zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage vor. Zu den Änderungen kann die Bevölkerung Stellung nehmen.
Die Dokumente der Mitwirkung und öffentlichen Auflage liegen vom Freitag, 11. Januar, bis Montag, 11. Februar 2019, im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während den ordentlichen Bürozeiten von 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.aarau.ch zugänglich.
Die Mitwirkungen und Einwendungen zu den zurückgewiesenen Teilen der BNO sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.