Sport- und Freizeitanlage Winkel erhält Zweckbestimmung
Der Stadtrat hat auf Empfehlung der Paritätischen Kommission Aarau-Rohr die Zweckbestimmung der Sport- und Freizeitanlage Winkel in Aarau Rohr definiert. Ebenfalls hat er die Grundsätze zu sechs verschiedenen Themenfeldern festgelegt. Vorausgegangen war ein "runder Tisch" mit den beteiligten Interessensgruppen unter Federführung der Paritätischen Kommission Aarau-Rohr.
Der Einwohnerrat hatte im November 2020 den Baukredit für die Erneuerung der Sportanlage Winkel an den Stadtrat zurückgewiesen. Die Paritätische Kommission Aarau-Rohr hat daraufhin im Auftrag des Stadtrats die verschiedenen Standpunkte der beteiligten Interessensgruppen rund um den Sportplatz Winkel angehört und dem Stadtrat verschiedene Empfehlungen unterbreitet.
Die gestützt darauf vom Stadtrat verabschiedete Zweckbestimmung folgt den Erkenntnissen, dass die Anlage im Winkel auch weiterhin dem Breitensport, den Aarauer Vereinen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Auch der bisherige Allmendcharakter soll gewahrt bleiben. Bei den sechs Themenfeldern Verkehr, Zugänglichkeit, Licht und Schall, Plätze, Infrastruktur sowie Ökologie hat der Stadtrat festgelegt, welche Voraussetzungen für die weitere Planung berücksichtigt werden müssen.
Als Grundlage für die weitere Planung dient das aktualisierte Gemeindesportanlagen-konzept GESAK, das bis zu den Sommerferien 2022 vorliegen wird. Ein Grobkonzept für die Erneuerung des Winkels, basierend auf dem aktualisierten GESAK, den Zweckbestimmungen und den festgelegten Grundsätzen, wird partizipativ mit den beteiligten Interessensgruppen gegen Ende 2022 nochmals diskutiert. Die Projektierung und die Ausarbeitung des Bauprojektes folgen anschliessend. Mit der Vorlage des Baukredits im Einwohnerrat kann im 2. Quartal 2023 gerechnet werden.
Der Projektierungskredit für die Erneuerung der Sport- und Freizeitanlage wird dem Einwohnerrat im 3. Quartal 2022 vorgelegt.
Definition Zweckbestimmung und Grundsätze zu den sechs Themenbereichen