Dringliches Postulat "Beschwerdeverfahren betreffend Lohnnachzahlung Altersheim" - Stadtrat zieht Beschwerde nicht zurück
Der Stadtrat hält an seinem Beschluss vom Juni 2018 fest und zieht die Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes beim Bundesgericht nicht zurück.
Der Stadtrat ist nach Analyse und in Kenntnis sämtlicher Akten in einer Gesamtbeurteilung zum Schluss gelangt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts sowohl in der Sachverhaltsermittlung wie auch in der rechtlichen Würdigung wesentliche Mängel enthält. Für den Stadtrat steht zudem die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden im Zentrum. Sollte der Verwaltungsgerichtsentscheid durch das Bundegericht wider Erwarten bestätigt werden, würde er daher auch prüfen, wie im Rahmen der Gleichbehandlung mit den weiteren Mitarbeitenden, die nicht geklagt haben, umzugehen ist.