Beschlüsse des Einwohnerrates
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 27. August 2018 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 1. Oktober 2018):
1.1 Der Einwohnerrat beschliesst die Revision der Nutzungsplanung mit Ausnahme der genehmigten Teilrückweisungsanträge zu § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 8, § 18 Abs. 4, § 52 und Anhang 2 (Perimeter Bahnhof Nord, Bahnhof Süd, Torfeld Nord und Telli Ost). Der Stadtrat wird beauftragt, dem Einwohnerrat ausserhalb der BNO ein einwohnerrätliches Mehrwertabgabereglement zu unterbreiten. Die Meyer'schen Stollen sind in den Nutzungsplänen orientierungshalber einzutragen. Der Planungsbericht vom 7. Mai 2018 ist gemäss Beschluss zu ergänzen.
1.2 Der Beschluss des Einwohnerrates vom 28. August 2017 wird in Wiedererwägung gezogen und der Barbeitrag von max. 250'000 Franken an das Eidg. Turnfest 2019 ohne die Bedingung, das Essen und warme Getränke in Mehrweggeschirr zu servieren, ausbezahlt.
1.3 a) Der Gemeindevertrag zwischen den Einwohnergemeinden Aarau und Baden über die Informatikzusammenarbeit Aarau-Baden (IZAB) wird genehmigt.
b) Der Transformationskreditanteil der Stadt Aarau von 132'000 Franken wird genehmigt.
1.4 Die Kreditabrechnung Projektierung Erweiterung Schulanlage Gönhard wird genehmigt.
1.5 Die Kreditabrechnung Indoor-Sprintanlage / Kraftraum Berufsschule Aarau, Realisierung, wird genehmigt.
2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1 Das Postulat von Alexander Umbricht (GLP) und Peter Jann (GLP) "Glasfasernetz für Aarau" wird nicht überwiesen.
2.2 Das dringliche Postulat von Lelia Hunziker (SP), Simon Burger (SVP), Peter Roschi (CVP), Susanne Klaus (Grüne) und Ueli Hertig (Pro Aarau) "Beschwerdeverfahren betreffend Lohnnachzahlung Altersheim" wird überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 31. August 2018.
Aarau, 28. August 2018