Schulvertrag steht vor der Genehmigung
Die Schulverträge zwischen den Gemeinden Küttigen und Biberstein und der Kreisschule Aarau-Buchs sowie der Gemeindevertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen der Gemeinde Biberstein und der Kreisschule Aarau-Buchs liegen bereinigt vor. Sie werden den Wintergemeinden in Küttigen und Biberstein sowie dem Kreisschulrat Aarau-Buchs im November 2018 vorgelegt.
Die von den Gemeinden Küttigen und Biberstein und der Kreisschule Aarau-Buchs eingesetzte Projektorganisation hat ihre Arbeiten abgeschlossen. Es liegen nun zwei Verträge zur zukünftigen Zusammenarbeit vor.
Der Schulvertrag regelt die Einschulung der Oberstufenschüler/-innen aus Küttigen und Biberstein in die Kreisschule Aarau-Buchs. Ebenfalls geregelt wird die Nutzung des Oberstufenschulhauses in Küttigen durch die Kreisschule Aarau-Buchs während mindestens fünf Jahren. Damit wird der Knappheit an Schulraum in Aarau und Buchs entgegengewirkt.
Der zusätzlich erarbeitete Gemeindevertrag regelt die Zusammenarbeit bei der Schulsozialarbeit in der Primarschule und im Kindergarten. Die Kreisschule Aarau-Buchs wird, gestützt auf diesen Vertrag, in Zukunft die Schulsozialarbeit für die Primarschule und den Kindergarten in der Gemeinde Biberstein sicherstellen. Die Gemeinde Küttigen wird über die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Die Verträge werden bis Ende Jahr in den entsprechenden Behörden, Gemeinderäten und Gemeindeversammlungen für die Gemeinden Küttigen und Biberstein beraten. Die Kreisschulpflege und der Kreisschulrat sind bei der Kreisschule Aarau-Buchs dafür zuständig. Vorbehältlich der Zustimmung treten die Verträge ab dem Schuljahr 2019/20 in Kraft.
Die anvisierte Zusammenarbeit wurde dadurch ausgelöst, dass der Oberstufenstandort Küttigen die kantonalen Vorgaben zu den Schülerzahlen nicht mehr erreichen kann. Bereits heute besuchen Schüler/-innen die Bezirksschule der Kreisschule Aarau-Buchs.