Positionierung Stadtrat kantonale Vorlage Steuergesetz
Die Aargauer Stimmberechtigten entscheiden am 15. Mai 2022 über die kantonale Vorlage zur Revision des Steuergesetzes. Der Stadtrat verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung, hält aber fest, dass unabhängig vom Ausgang der Abstimmung eine Überarbeitung des kantonalen Finanzausgleichs angegangen werden muss.
Der Stadtrat nimmt als Kollegialbehörde nicht öffentlich Stellung zur Revision des Steuergesetzes. Der Stadtrat bekräftigt aber, dass die vom Kanton in Aussicht gestellte Überprüfung des kantonalen Finanz- und dabei insbesondere des Lastenausgleichs zeitnah stattfinden muss.
Der Grosse Rat hat im Dezember 2021 die Änderung des Steuergesetzes (StG) beschlossen und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Gegen den Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Am 15. Mai 2022 findet die Volksabstimmung statt. Weitere Informationen zu den Abstimmungsvorlagen finden Sie auf der Webseite des Kantons, Link: Abstimmungsvorlagen für den 15. Mai 2022 - Kanton Aargau