Festlegung Gewässerräume: Teiländerung Nutzungsplanung
Für die Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach werden die Gewässerräume abschliessend festgelegt. Die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung liegt zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Beim Beschluss der Gesamtrevision der Nutzungsplanung am 18. Dezember 2019 nahm der Regierungsrat Abschnitte der Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach von der Genehmigung aus. Für die zurückgewiesenen Abschnitte der Fliessgewässer gelten somit weiterhin die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungspläne wird dieser Umstand bereinigt und die Gewässerräume planrechtlich und ortsgerecht umgesetzt. Der Stadtrat verabschiedete die Unterlagen zu Handen der kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Mitwirkung.
Die öffentliche Mitwirkung findet vom 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 statt: Stadt Aarau | E-Mitwirkung (smartcity-aarau.ch)
Weitere Informationen zur Vernehmlassung finden Sie unter: Laufende Vernehmlassung